Eine
leistungsfähige kreisangehörige Gemeinde ist in
Bayern eine Gemeinde, der durch
Rechtsverordnung (Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen, GVBl. S.537, BayRS 2130-3-I) bestimmte Aufgaben der unteren
Bauaufsichtsbehörde (Baupolizeibehörde) namens des Staates als eigene Zuständigkeit (
übertragener Wirkungskreis) übertragen wurden.
Es werden zwei Gruppen von besonders leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden unterschieden:
- leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden, denen die gesamten Zuständigkeiten der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde namens des Staates übertragen wurden;
- leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden, denen nur die Zuständigkeit der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde für Vorhaben geringer Schwierigkeit namens des Staates übertragen wurde.