Als
Schulleistung wird die intellektuelle, physische und künstlerische Leistung bezeichnet, die zum Erlernen eines schulischen
Lernstoffes notwendig ist. Auftrag der
Schulen ist die Vermittlung von
Wissen,
Fähigkeiten und
Fertigkeiten sowie das Erlernen des selbstständigen
Denkens und Handelns. Dies beinhaltet auch das
Üben und Anwenden der vermittelten Inhalte sowie das Aneignen von sozialen Kompetenzen. Die
Leistungsbewertung wird meist durch
Noten, die sich innerhalb verschiedener
Skalen bewegen oder durch Leistungsbeschreibungen ausgedrückt. Die ebenfalls im Auftragskanon der Schulen verankerte Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen, wie sie im Grundgesetz, in den Landesverfassungen und in § 1 des Schulgesetzes niedergelegt sind, entzieht sich weitestgehend einer Leistungsfeststellung. Wertvorstellungen werden entsprechend zwar gefördert, aber nicht benotet.