Lege artis (lat.:
lex, legis – Gesetz;
ars, artis – Kunst) bedeutet so viel wie „kunstgerecht“ oder „nach den Regeln der Kunst“. Hierunter versteht man, dass eine
Handlung entsprechend den gesellschaftlichen Normen, wissenschaftlichen Standards oder gesetzlichen Regeln, sowie unter Berücksichtigung aller brauchbaren Erkenntnisse und technischen Möglichkeiten, und unter Anwendung der persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse auszuführen ist.