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Landstreitkräfte Österreich-Ungarns 1867–1914
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende  k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht der Doppelmonarchie.

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