Ein
Landschaftsschutzgebiet (kurz
LSG) ist eine
Gebietsschutzkategorie des
Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des
Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der
Landschaft, sind oft großflächiger angelegt und Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen meist geringer. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Landschaftsschutzgebiete entsprechen einem
Schutzgebiet der Kategorie V der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources.