Ein
Landschaftsdirektor ist der
beamtete Verwaltungschef (eine Art „Regierungspräsident“ oder heute „Geschäftsführer“) einer
Landschaft, einer Verwaltungseinheit auf regionaler Ebene. In
Preußen nahmen meistens Großgrundbesitzer und/oder
Juristen diese Position ein, ihre Wahl musste der König bestätigen.