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Landrat (Deutschland)
Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er unterste staatliche Verwaltungsbehörde (sog. „Doppelstellung“ des Landrats). Er vertritt den (Land-)Kreis nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt (z. B. in BayernBrandenburgHessenNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSachsen und im Saarland). In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird der Landrat vom Kreistag gewählt.

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