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Landrat (Deutschland)
Der
Landrat
ist
Organ
und
Hauptverwaltungsbeamter
eines deutschen
Landkreises
oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er unterste staatliche Verwaltungsbehörde (sog.
„Doppelstellung“
des Landrats). Er vertritt den (Land-)Kreis nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt (z. B. in
Bayern
,
Brandenburg
,
Hessen
,
Niedersachsen
,
Nordrhein-Westfalen
,
Rheinland-Pfalz
,
Sachsen
und im
Saarland
). In
Baden-Württemberg
und
Schleswig-Holstein
wird der Landrat vom
Kreistag
gewählt.
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