Die
Landherrenschaft Ritzebüttel war eine von vier
Landherrenschaften im
Land Hamburg. Sie wurde 1864 aus dem vormaligen
Amt Ritzebüttel gebildet, das bereits seit dem Mittelalter zu Hamburg gehörte. Das Amt war durch die Ablösung des Amtes Ritzebüttel den übrigen hamburgischen Landherrenschaften gleichgestellt; die Verwaltung übernahm ein Amtsverwalter, die Rechtspflege ein Amtsrichter. Somit war 1864 das Gründungsjahr des
Cuxhavener Amtsgerichtes. 1926 wurde sie mit den anderen Landherrenschaften zu einer einzigen Landherrenschaft Hamburg zusammengefügt, da mit dem Ausscheiden Cuxhavens zwei Jahre zuvor nur noch Landgemeinden im Gebietsbestand verblieben waren.