Ein
Landespolizeikommando war eine Organisationseinheit der
Bundespolizei in
Österreich. Die Landespolizeikommanden waren in Angelegenheiten des Inneren Dienstes (§ 10 Abs. 2 SPG) dem Bundesministerium für Inneres unmittelbar nachgeordnet. Sie hatten ihren Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt und führten die Bezeichnung: „Landespolizeikommando für...“ mit Hinzusetzen des Namens des Bundeslandes, für das es eingerichtet war. Diesem waren die
Bezirkspolizeikommanden und
Stadtpolizeikommanden sowie deren
Polizeiinspektionen untergeordnet. Geleitet wurde ein Landespolizeikommando vom Landespolizeikommandanten, einem hochrangigen E1-Beamten.