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Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich
Der
Landesgrundgesetzliche Erbvergleich
(LGGEV) von 1755 stellte die
landesständische
Verfassung des mecklenburgischen Staates (mit Ausnahme des
Fürstentums Ratzeburg
) dar. Er wurde gemäß der Festlegungen des
Hamburger Vergleichs
von
Herzog Christian Ludwig II.
, dem regierenden Herzog des Landesteils
Schwerin
, mit Vertretern der
Landstände
am 18. April 1755 in Rostock abgeschlossen. Für den Landesteil
Strelitz
wurde der Vergleich am 11. Juli 1755 durch dessen regierenden Herzog,
Herzog Adolf Friedrich IV.
ratifiziert.
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