Landesbischof ist der Titel des
klerikalen Leiters einiger
evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Der Begriff entstand durch die Einführung des
landesherrlichen Kirchenregiments der Reformationszeit. Landesherren, die für ihr Land die Einführung des neuen Bekenntnisses durchsetzten, fungierten in der Folge als Bischof, daher der Begriff
Landesbischof. Sie führten alle Rechte des bisherigen Bischofs als so genannter (
lateinisch für: „oberster Bischof“) aus, bis nach dem
Ersten Weltkrieg 1918 das „landesherrliche Kirchenregiment“ wegfiel. Seither fungiert in einigen Landeskirchen ein
Theologe als
Landesbischof. Andere Landeskirchen kennen als leitendes geistliches Amt den/die
Bischof /
Bischöfin bzw. den
Präses (weibliche Form: die Präses),
Kirchenpräsident oder
Schriftführer.