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Kultusministerium
Als Kultusministerium wird in Deutschland traditionell die oberste Verwaltungsbehörde eines Bundeslandes für den Bereich Schule und Bildung – sowie teilweise auch für die Hochschulen und kulturelle Angelegenheiten – bezeichnet. Der Wortstamm Kultus (von lat. cultus) bedeutet das Ressort der Religiösen Angelegenheiten, die früher (vor der Trennung von Staat und Kirche) europaweit traditionell zusammen mit dem Ressort Bildung in einem Bildungs- und Kultusministerium zusammengefasst waren. Als erstes Ministerium dieser Art wurde 1817 das Preußische Ministerium der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten gegründet. Heute wird der Begriff Kultus in diesem Zusammenhang entgegen seiner eigentlichen Bedeutung meistens als Synonym für Bildung (Schulwesen und -unterricht, teilweise auch Universitätswesen) verwendet.

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