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Kulturhoheit der Länder
Als
Kulturhoheit der Länder
bezeichnet man die primäre Zuständigkeit der
deutschen Bundesländer
bezüglich der
Gesetzgebung
und
Verwaltung
auf dem Gebiet der
Kultur
, also insbesondere die Zuständigkeit für
Sprache
,
Schul-
und
Hochschulwesen
,
Bildung
,
Rundfunk
,
Fernsehen
und
Kunst
.
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