Kulturgutschutz oder Kulturgüterschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von (beweglichem) Kulturgut vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Unterschlagung oder sonstigem Verlust. Bei unbeweglichem Kulturgut wird der Begriff „Denkmalschutz“ verwendet. Der rechtliche Kulturgutschutz umfasst eine Reihe von internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.