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Kreisreform Sachsen 2008
Die Kreisreform Sachsen 2008 (auch Verwaltungs- und Funktionalreform 2008 oder Kreisgebietsreform 2008) trat mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft. Eingebunden ist die Reform in eine Verwaltungsreform der sächsischen Landesbehörden. So wurde auf der Grundlage eines durch eine Expertenkommission erarbeiteten Vorschlages ein Teil der staatlichen Aufgaben auf Kreise und Kommunen übertragen.

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