Als
Kreiskasse, Stadtkasse oder
Gemeindekasse wird das Amt/der Fachbereich/die Abteilung bei der jeweiligen kommunalen
Gebietskörperschaft (
Landkreis,
Stadt oder
Gemeinde) benannt, die sich um die Abwicklung des Zahlungsverkehres (siehe Kasse) und als
Vollstreckungsbehörde um die Beitreibung von Forderungen kümmert.