Als
Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch
Schnellstraße oder
Schnellverkehrsstraße genannt) wird in Deutschland eine
Autostraße bezeichnet. Sie ist eine öffentliche Straße, die ausschließlich für
Kraftfahrzeuge bestimmt ist, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet und die maximal vier Meter hoch und 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,6 m) breit sind (
Straßenverkehrs-Ordnung StVO).