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Koppelungsvorschrift
Als Koppelungsvorschrift bezeichnet man im deutschen Verwaltungsrecht eine Rechtsnorm, die sowohl auf der Tatbestandsseite einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält als auch auf der Rechtsfolgenseite Ermessen einräumt. Ein signifikantes Beispiel dafür bietet  Abgabenordnung: Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre.

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