Konzessionsabgaben sind
Entgelte, die ein
Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte
Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die
Energieversorgungsunternehmen (EVU) und
Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte
Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände.