Der
Kontrahent (von
lat.
con-trahere „zusammenziehen, vereinigen, bewirken“) ist eine Person, die einen Vertrag (
Kontrakt) abschließt. Diese ursprüngliche Bedeutung ist heute auf den juristischen und den
Börsen-Sprachgebrauch beschränkt. Die Bezeichnung wird jedoch auch für einen Gegner in einer (geistigen) Auseinandersetzung gebraucht.