Mit dem Ausdruck
Kontext (Etymologie: siehe
Kontext) wird im Rahmen der
Diplomatik (Lehre der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Urkunden) der Teil einer
Urkunde bezeichnet, der zwischen den einleitenden und abschließenden
Floskeln (Protokoll und
Eschatokoll) eine allgemeine Einleitung (
Arenga: vor allem religiös begründete Motivation der Urkunde; Promulgatio: Verkündungsformel;
Narratio: konkrete Gründe zur Ausstellung der Urkunde) und den eigentlichen Rechtssachverhalt (Dispositio) enthält sowie eventuell Strafen bei einer Verletzung des Urkundeninhaltes (Sanctio) und die Beglaubigungsmittel der Urkunde (
Corroboratio) ankündigt.