Konstitutiv (
lat. für „festsetzend, bestimmend“) ist ein Begriff aus der
juristischen Fachsprache für Handlungen, durch die eine Rechtswirkung eintritt. Dabei kann es sich um rechtsbegründende, rechtsaufhebende oder rechtsgestaltende Wirkungen handeln. Rechtsbegründend sind beispielsweise die Eintragung eines nicht wirtschaftlichen
Vereins in das
Vereinsregister, der dadurch erst
Rechtsfähigkeit erlangt, oder die
Eintragung des Kann-Kaufmanns im
Handelsregister, der dadurch erst Kaufmannseigenschaft erlangt und somit nach dem
Handelsgesetzbuch behandelt wird. Rechtsaufhebend sind hier die
Löschungen aus den jeweiligen Verzeichnissen.