Deutschsprachige Wikipedia - Die fr...
Download this dictionary
Komplementär (Gesellschaftsrecht)
In der deutschen
juristischen Fachsprache
ist ein
Komplementär
der persönlich haftende Gesellschafter einer
Kommanditgesellschaft
(KG).
Mehr unter Wikipedia.org...
© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus
Wikipedia
®
und ist lizensiert auf
GNU-Lizenz für freie Dokumentation
und
Creative Commons Attribution-ShareAlike License