Der Begriff der
Kommune oder Stadtgemeinde bezeichnet ein hauptsächlich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert (in deutschen Städten hauptsächlich zwischen 1250 und 1300) entstandenes Organisationsprinzip der mittelalterlichen
Stadt. Es besteht in dem Zusammenschluss der Stadtbürger zu einer gemeinsam handelnden politischen
Korporation, die sich mit dem Stadtherrn in einem vertraglichen Verhältnis befindet und immer mehr von dessen Rechten (entweder durch finanzielle/materielle oder durch militärische Mittel) übernimmt. Die Bildung einer Kommune bedeutet somit die Änderung des Rechtsstatus der Stadtbewohner, die nun nicht mehr
Unfreie des Stadtherrn oder freie
Kaufleute sind, sondern zu
Bürgern einer Stadt werden. Zur Kommune zählen dabei nur die vollberechtigten Stadtbürger, nicht aber die politisch minderberechtigten Stadteinwohner ohne
Bürgerrecht. Das Bürgerrecht ist dabei meistens an
Grundbesitz gebunden.