Ein
Land wird zur
Kolonialmacht, wenn es über
Kolonien herrscht, also Regionen außerhalb seiner Landesgrenzen regiert. Kolonialmacht kann nur ein
Territorialstaat sein. Länder, in denen die Herrschaft über das Gefolgschaftssystem ausgeübt wird, haben dagegen keine Kolonien, sondern allenfalls
Tributländer (siehe auch
Satellitenstaat = Vasallenstaat).