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Kirchliches Notrecht von Dahlem
Als Dahlemer Notrecht ist die Erklärung der Dahlemer Bekenntnissynode (19.–20. Oktober 1934) bekannt, die die Feststellung traf, die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche sei „zerschlagen“. Da die nationalsozialistisch beeinflussten Deutschen Christen, die etwa in der Person Ludwig Müllers an der Spitze der nationalen Kirche sowie der verschiedenen Landeskirchen standen, den Boden des kirchlichen Bekenntnisses verlassen hätten, sei ihre Herrschaft unrechtmäßig. Jede Annahme von Weisungen von ihrer Seite und jede Zusammenarbeit sei abzulehnen. Die neue Leitung der evangelischen Kirche in Deutschland liege nunmehr bei dem von der Synode gewählten Reichsbruderrat. Von staatlicher Seite wurde die Beanspruchung kirchenrechtlicher Kompetenz durch die Notorgane zunächst ignoriert und faktisch geduldet, bis der neue Reichskirchenminister Hanns Kerrl 1936 jede Ausübung kirchenregimentlicher Befugnisse durch die Bekennende Kirche verbot.

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