Ein
Kirchenmusiker ist ein
Musiker, der in einer
Kirchengemeinde als
Organist oder Chorleiter arbeitet. Das kann hauptamtlich, nebenberuflich oder auch
ehrenamtlich sein. Gebräuchlich ist als kirchliche Berufsbezeichnung auch
Kantor oder in älterer Schreibweise Cantor. Diese Bezeichnung stammt aus der älteren Kirchentradition einschließlich der
Synagogen und leitet sich vom
lateinischen cantare „singen“ ab. Der
Kantor war und ist Sänger oder Vorsänger mit besonderen liturgischen Aufgaben innerhalb des
Gottesdienstes oder der
Messe, etwa dem
Psalmgesang. Hieraus entstand dann die
Chorleitung mit allen Aufgaben der Chorpädagogik wie
Stimmbildung,
Probentechnik und Dirigat, zuweilen einschließlich der
Orchesterleitung. In der Zusammenlegung aller Tätigkeiten (Organist und Chorleiter oder in der
Musikpädagogik) ist der Beruf
Kirchenmusiker entstanden. Eine Trennung beider Ämter „Organist“ und „Kantor“, wie sie zum Beispiel in größeren Kirchen Frankreichs üblich ist, ist in Deutschland eher selten.