Eine
Kfz-Haftpflichtversicherung, in der Schweiz
Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, ist der (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Teil einer
Autoversicherung (
Pflichtversicherung), welcher die
Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines
Kraftfahrzeugs entstehen (Verschulden oder
Gefährdungshaftung). Der Schaden kann beispielsweise durch einen
Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die
Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der
Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen und die Übernahme von bestimmten Leistungen (z. B. Mietwagen- und Sachverständigenkosten) in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.