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Keller (Amt)
Ein Keller oder Kellner (von lat. cellarius bzw. cellerarius) war in dem ihm zugewiesenen Gebiet für die fürstliche oder geistliche Kameralverwaltung und insbesondere für die Eintreibung der Geld- und Naturalabgaben an den Lehns- bzw. Grundherren verantwortlich. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister.

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