Der
Kastellan (im 13. Jahrhundert , von
mittellateinisch ‚zur Burg gehörig‘, von ‚Burg‘) ist ein Aufsichtsbeamter eines größeren Anwesens, z. B. einer
Burg, eines
Schlosses oder eines
Palais. Die Unterscheidung von verwandten Amtsbezeichnungen wie
Burggraf,
Burgvogt, Burg- oder
Schlosshauptmann liegt weniger in den Aufgaben als im geografischen und zeitlichen Zusammenhang.