Das
Kardinalskollegium der
römisch-katholischen Kirche ist in drei
Kardinalsklassen unterteilt. Diese Rangordnung unterscheidet
Kardinäle in
Kardinalbischöfe,
Kardinalpriester und
Kardinaldiakone und ist eine reine Ehrenrangfolge; sie hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht im
Konklave. Lediglich der Leiter der Papstwahl (
Kardinaldekan bzw. der höchstrangige stimmberechtigte Kardinalbischof) und der Verkünder des neuen Papstes (
Kardinalprotodiakon, der dienstälteste Kardinaldiakon) werden dadurch bestimmt.