Von
Kampfhandlungen im weiteren Sinne spricht man in allen Fällen, in denen von
Streitkräften oder anderen
formierten Verbänden Gewalt gegen Menschen, Tiere und/oder Objekte ausgeübt wird.
Im engeren Sinne ist darunter nur der Einsatz von
Waffen im
Krieg (auch
Bürgerkrieg) oder während (bürger-)kriegsähnlicher Zustände zu verstehen.