Ein
Kammerherr (in
Österreich und
Bayern Kämmerer mittellateinisch:
Cambellanus oder
Cambrerius, französisch:
Chambellan, englisch:
Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des
Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener (Ehren-)Titel. Der Kammerherr stand im Rang über Kammerpagen und
Kammerjunkern. An großen Höfen unterstanden die Kammerherren dem
Hofmarschall oder dem Oberkammerherrn. Wahrzeichen des Ranges war ein Schlüssel.