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Kaiserliche Admiralität
Die Kaiserliche Admiralität war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich. Durch Verfügung Kaiser Wilhelms I. erhielt das ehemals preußische Marineministerium mit Wirkung vom 1. Januar 1872 den Namen Kaiserliche Admiralität. Der Chef der Admiralität sollte die Verwaltung der Kaiserlichen Marine unter der Verantwortung des Reichskanzlers und den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers (Kaiserliche Kommandogewalt) führen. Sie blieb bis 1889 unter mehrfacher Umorganisation oberste Marinebehörde. Wegen der ständigen Vergrößerung und des Ausbaus der Kaiserlichen Marine wurden per 1. April 1889 die Admiralität aufgelöst und an ihrer Stelle drei Spitzenbehörden geschaffen: Oberkommando der MarineReichsmarineamt, Kaiserliches Marinekabinett. Das Oberkommando der Marine wurde am 14. März 1899 durch den Admiralstab abgelöst.

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