Als Kai (im 17. Jahrhundert aus niederländischkaai von französischquai entlehnt) bezeichnet man einen durch Mauern befestigten Uferdamm – meist in Häfen oder an Fluss- oder Kanalufern zum Löschen und Laden von Schiffsladungen gelegen. Das Fahrwasser ist davor so tief, dass Schiffe festmachen können.