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Küstenmeer
Als Küstenmeer wird nach Seerechtsübereinkommen (SRÜ) ein an die Landfläche eines Küstenstaates angrenzender Meeresstreifen bezeichnet, in dem der Küstenstaat volle Souveränität ausübt. Das Küstenmeer zählt somit zum Staatsgebiet des Küstenstaates (Art. 2 u. 3 SRÜ). Die seewärtige Grenze des Küstenmeeres entspricht auch der Seezollgrenze.

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