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Kündigung
Der
Rechtsbegriff
Kündigung
steht für die Beendigung eines
Dauerschuldverhältnisses
durch einseitige, zugangsbedürftige/empfangsbedürftige
Willenserklärung
; insbesondere die Kündigung des Arbeitsvertrags oder des Mietvertrages wird so bezeichnet.
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