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Körperschaftswald
Bei einem
Körperschaftswald
handelt es sich um Wald im Eigentum von
Körperschaften des öffentlichen Rechts
wie Gemeinden und Städten (dann auch als
Kommunalwald
,
Stadtwald
,
Gemeindewald
oder auch als
Interessentenforst
bezeichnet),
öffentlich-rechtlichen
Stiftungen
und
Zweckverbänden
oder auch
Universitäten
(dann oft
Universitätsforst
genannt).
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