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Körperschaftsteuer (Deutschland)
Die Körperschaftsteuer (Abkürzung: KSt) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise KapitalgesellschaftenGenossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Auf Basis der Steuerbilanz wird durch verschiedene Korrekturen, welche die Steuergesetze vorgeben, das maßgebliche Einkommen ermittelt. Es muss jährlich mit der Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Körperschaftsteuer ist nicht die einzige Unternehmensteuer. Sie wird durch die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer auf unternehmerische Einkünfte ergänzt. Unter anderem politische Parteien, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften sowie Unternehmen des Bundes sind von der Körperschaftsteuer befreit.

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