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Königsgesetz
Das Königsgesetz (dänisch Kongeloven) wurde 1665 in Dänemark und Norwegen verabschiedet. Das Königsgesetz baute auf das Souveränitätsgesetz des Jahres 1661, das Dänemark-Norwegen zum einzigen Land in Europa mit in der Verfassung verankertem Absolutismus machte. Konkrete Maßnahmen des Souveränitätsgesetzes und des späteren Königsgesetzes waren die Entmachtung der Stände, die Rückführung der Wahlmonarchie in die ursprüngliche Erbmonarchie und die Einführung der weiblichen Erbfolge. Das Gesetz wurde von dem dänischen Staatsmann Peder Schumacher Griffenfeld 1661 ursprünglich in lateinischer Sprache verfasst, aber erst 1665 verkündet. Das Kongelov blieb bis zur Verkündung der ersten dänischen Verfassung durch König Friedrich VII. im Jahr 1849 in Kraft.

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