Justizvollzugsbeamter ist im Öffentlichen Dienst in Deutschland eine Amtsbezeichnung im Bereich der Justiz. Justizvollzugsbeamte sind in der Regel als Landesbeamte in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) eingesetzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen wie „Gefängniswärter“ oder „Schließer“ werden von Justizvollzugsbeamten als herabwürdigend und der Aufgabe nicht gerecht werdend empfunden.