Jugendarrestanstalten (
JAA) sind Anstalten zur Vollstreckung von
Jugendarrest (kurzfristigem Freiheitsentzug bis maximal 4 Wochen als schwerstes
Zuchtmittel unterhalb der Schwelle von Jugendstrafe,
§ 16]JGG). Die
Jugendlichen (14 bis einschließlich 17 Jahre) bzw.
Heranwachsenden (18 bis einschließlich 20 Jahre) in diesem Bereich des Vollzugs haben weder schädliche Neigungen erkennen lassen, noch sind sie mit Taten aufgefallen, bei denen die Schwere der Schuld die Verhängung einer mindestens sechs Monate langen
Jugendstrafe gebietet. Sie sollen in diesen speziellen Anstalten unter strikter Trennung vom Jugendstrafvollzug und erst recht vom Regelvollzug für Erwachsene unter besonderer pädagogischer Betreuung den normalerweise erstmaligen Freiheitsentzug erleben. Vollzugsleiter ist immer der
Jugendrichter des für den Vollzugsort zuständigen
Amtsgerichts (
§ 90][Jugendgerichtsgesetz (Deutschland)|JGG]]).