Investitur (von ‚bekleiden‘) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das
Eigentumsrecht an
Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von
Symbolen, welche bei dem entsprechenden Akt überreicht werden. Der Streit um die kirchliche Investitur, bzw. Einweisung von Klerikern, mündete im
Investiturstreit (etwa 1075–1122). Als säkularer Begriff findet die Investitur eher selten noch Anwendung bei der Einkleidung von höheren Ämtern in
Aristokratie und
Staatswesen sowie bei den Amtseinführungen von Pfarrern der evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg.