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Integrationsbeauftragter (Legislative)
Der Integrationsbeauftragte einer Fraktion im Deutschen Bundestag ist ein von seiner Fraktion ernannter Abgeordneter, der innerhalb seiner Fraktion die Aufgabe hat, den Schwerpunkt Integration in seiner Gesamtheit nach außen wie innen hin anzusprechen und neue Konzepte und Impulse zu erarbeiten. Dazu vernetzt er Mitglieder der Fraktion, Regierungsvertreter aus Bund und Ländern, Wissenschaftler sowie relevante zivilgesellschaftliche Akteure untereinander um mit ihnen gemeinsam neue Anreize zur Ausgestaltung der Integrationspolitik zu schaffen. Da das Thema „Integration“ nicht klar einem Ausschuss zugeordnet ist, handelt es sich auch beim Integrationsbeauftragten um einen Abgeordneten, der diesen Schwerpunkt in vielen parlamentarischen Gremien anspricht und vertritt.

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