Inhaberpapiere sind
Wertpapiere, bei denen der jeweilige
Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann. Im Gegensatz zu
Orderpapieren und
Rektapapieren enthalten die Inhaberpapiere nicht den Namen eines Begünstigten. Inhaberpapiere sind die verkehrsfähigsten Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Einigung und Übergabe nach
BGB übertragen werden können und die deshalb rechtlich mit den beweglichen
Sachen gleichgestellt sind. Der jeweilige Inhaber ist berechtigt, das verbriefte Recht gegen Aushändigung des Inhaberpapiers geltend zu machen.