Der
Ingelheimer Oberhof, vormals
Reichsgericht, war vom 14. bis ins 16. Jahrhundert die höchste Instanz im Ingelheimer Reich, später
Ingelheimer Grund. Er war ein weithin anerkanntes
kaiserliches (Berufungs-)Gericht. Für die deutsche Justizgeschichte ist er von herausragender Bedeutung, da von ihm ein Teil seiner
mittelalterlichen Gerichtsakten, die sog.
Haderbücher, erhalten sind.