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Industrie- und Handelskammer
Die
Industrie- und Handelskammern
(
IHK
) sind
berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts
. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner
Handwerksunternehmen
,
Landwirtschaften
und
Freiberufler
(die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an.
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