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IT-Grundschutz
Als IT-Grundschutz bezeichnet die Bundesverwaltung eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelte Vorgehensweise zum Identifizieren und Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen der unternehmenseigenen Informationstechnik (IT). Das Ziel des Grundschutzes ist das Erreichen eines mittleren, angemessenen und ausreichenden Schutzniveaus für IT-Systeme. Zum Erreichen des Ziels empfehlen die IT-Grundschutz-Kataloge technische Sicherheitsmaßnahmen und infrastrukturelle, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen.

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