Als
Hofkammer,
Kammer,
Kastenamt,
Rentkammer oder
Rentei wurden im späten
Mittelalter und in der
frühen Neuzeit Behörden bezeichnet, die Einkünfte des
Landesherren verwalteten. Die unterschiedlichen Bezeichnungen richteten sich nach örtlichem Herkommen. Die Bezeichnung
Rentkammer oder
Rentei ist darauf zurückzuführen, dass die Einkünfte auch als „Renten“ bezeichnet wurden. Vom Namen
Hofkammer leitet sich der noch heute für den Beamten des kommunalen Finanzresorts übliche Begriff „
Kämmerer“ ab. Später bezeichnete „Rentamt“ auch eine Behörde zur Verwaltung grundherrschaftlicher Einnahmen.