Die
Blutgerichtsbarkeit, auch als
ius gladii ‚Recht des Schwertes‘,
Blutbann,
Hochgerichtsbarkeit (
Hohe Gerichtsbarkeit),
Halsgerichtsbarkeit oder
Grafschafts-/Vogteirecht bekannt, war im
Heiligen Römischen Reich die peinliche Gerichtsbarkeit („
peinlich“ bezieht sich auf das lateinische ‚
Strafe‘) über Straftaten, die mit
Verstümmelungen oder mit dem
Tode bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ waren.